Wer bezahlt was?

Das Gute vorweg: philiuspflege unterstützt Sie bei allen Beantragungen nachfolgend aufgelistet. Wir finden immer den individuell, passenden Weg für Sie!

Pflegegeld

Mit dem Pflegegeld können Sie sich die nötige Hilfe privat und unbürokratisch beschaffen. Sie erhalten die bewilligte Summe direkt von der Pflegekasse und können damit Angehörige, Freunde, Nachbarn oder andere Personen bezahlen, die Sie pflegen. Je nach Pflegestufe variieren die Beträge. Über die Verwendung des Pflegegeldes können Sie frei entscheiden. Die Pflegekasse überprüft das nicht.

Sachleistungen

Der Begriff "Sachleistungen" ist verwirrend und hat nichts mit der Finanzierung von "Sachen" zu tun. Sachleistung bedeutet, dass Leistungen durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung (Ambulante Pflege oder Tages-/Nachtpflege) erbracht wird und die Pflegeeinrichtung mit der Pflegekasse nach Pflegestufe abrechnen kann.

Kombinationsleistung

Nehmen Angehörige bzw. Bekannte des Pflegebedürftigen und Pflegedienst die Versorgung gemeinsam wahr, ist auch eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen möglich. Die Abrechnung der Sachleistung erfolgt über den Pflegedienst. Den anteiligen Rest zahlt die Krankenkasse direkt an den Pflegebedürftigen.

Leistungen der Sozialhilfe

Wenn die monatlichen Einkünfte des Pflegebedürftigen nicht ausreichend sind, die verbleibenden Kosten für die ambulante Pflege zu tragen, können die offenen Kosten unter Umständen vom Sozialhilfeträger übernommen werden. Ob ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht, ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen.