Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege


Die Pflege und Versorgung des Ehepartners, des Vaters oder der Mutter zu übernehmen, ist eine große Aufgabe und Herausforderung. Durch die Betreuung und Pflege rund um die Uhr stößt man an Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit. Daher ist es für wichtig, auch einmal Zeit für sich zu haben.

Gesetzliche Möglichkeiten

Hierfür hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen. Wenn Sie wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege vorübergehend nicht durchführen können, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für bis zu vier Wochen im Jahr und stellt hierfür insgesamt 1.432 Euro zur Verfügung. Diese können sowohl für häusliche Versorgung oder die Nutzung der Tagespflege verwendet werden. Einzige Voraussetzung: Sie pflegen seit sechs Monaten Ihren Angehörigen.