Häusliche Krankenpflege und Behandlungspflege
Häusliche Krankenpflege wird zur Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes verordnet, die Behandlungspflege zur Sicherstellung der ambulanten Therapie.
Voraussetzung: Die Leistung muss vom behandelnden Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden.
Die Leistungen der Behandlungspflege in der Übersicht
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden (z.B. bei Wundliegen, offenes Bein)
- Blutzuckerbestimmungen
- Injektionen (z.B. Insulin)
- Medikamente richten und Überwachung der Einnahme
- Blutdruckkontrollen
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Absaugen der Atemwege
- Katheterversorgung
- Versorgung von Trachealkanülen
- Einreibung von verschreibungspflichtigen Salben
- Einlauf, Anleitung von Angehörigen zur Behandlungspflege und mehr