Wissenswertes über die Pflegebedürftigkeit
Wenn Sie pflegebedürftig sind, dürfen Sie ambulante Pflegeleistungen beantragen. Hierbei unterstützt Sie philiuspflege!
Pflegebedürftig ist (gemäß § 14 des Sozialgesetzbuches XI), wer durch körperliche, geistige oder seelische Erkrankungen oder Behinderungen nicht in der Lage ist, die regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auszuführen und deshalb in erheblichem oder höherem Maße fremde Hilfe benötigt bei der
- Körperpflege
- Ernährung
- Mobilität
- hauswirtschaftliche Versorgung
Die Pflegebedürftigkeit muss für mindestens sechs Monate gegeben sein. Die häusliche Pflege hat Vorrang vor der stationären Pflege.
Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit gehören Sie einer der fünf Pflegestufen an:
- Pflegestufe 0: erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz
- Pflegestufe I: erheblich pflegebedürftig
- Pflegestufe II: schwerpflegebedürftig
- Pflegestufe III: schwerstpflegebedürftig
- Härtefallregelung
Trifft das nicht zu?
Selbstverständlich können Sie die ambulante Pflege von philiuspflege auch dann in Anspruch nehmen, wenn Sie keine oder noch keine Pflegestufe haben. Für die erbrachten Leistungen erhalten Sie am Ende eines Abrechnungszeitraums eine Rechnung. Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen, legen wir mit Ihnen in einem ausführlichen Gespräch fest.